Aufnahmekriterien
für das Kinderhaus „Kunterbunt“, den Kindergarten „Klecks“ und die Krippe „Sonnenschein“, Betriebsträger: Ev. Kindertagesstättenverband Coburg, Pfarrgasse 5, 96450 Coburg
Stand: Kirchenvorstand vom 01.01.2020
Generell gilt für die Aufnahmekriterien:
- Kriterien müssen personalisiert sein und können nicht im Sinne einer strikten Priorität ab-gearbeitet werden.
- Kombination der verschiedenen Kriterien und die Abwägung der Betreuungsbedürfnisse im Einzelfall entscheiden über die Platzvergabe.
- Je mehr Kriterien zusammentreffen, desto größer ist der Vorrang bei der Aufnahme des jeweiligen Kindes.
Kriterien für die Aufnahme in die Regelgruppen:
- Ein bereits vergebener Krippenplatz sichert nicht automatisch die Aufnahme in die Regel-gruppen.
- Es werden vorzugsweise Lautertaler Kinder aufgenommen
- Kinder, deren Geschwister bereits in der Kindertagesstätte sind, werden bevorzugt
aufgenommen.
- Bei Vergabe der Kindergartenplätze werden ältere vor jüngeren Kindern berücksichtigt.
- Es können Kinder bevorzugt werden, bei denen außergewöhnliche pädagogische, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, um ihnen eine frühe Teilnahme an Bildung und Erziehung zu ermöglichen.
o Erwerbstätigkeit bzw. Berufsbildungsmaßnahme der Eltern
o Alleinerziehende
o Anmeldedatum
o Zusammensetzung der Gruppe (ausgewogenes Mischverhältnis von Alter und Ge- schlecht)
Kriterien für die Aufnahme in die Krippengruppen:
- Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
- Es werden vorzugsweise Lautertaler Kinder aufgenommen.
- Platzvergabe richtet sich nach den Öffnungszeiten der drei Einrichtungen und den Betreuungsbedürfnissen der Familien
- Kinder, deren Geschwister bereits in der Kindertagesstätte sind, werden bevorzugt aufgenommen.
- Die Anmeldung der Kinder ist ab der Geburt möglich.
- Die Aufnahme der Kinder ist ab Vollendung des ersten Lebensjahres möglich. Die Einge-wöhnung kann im zwölften Lebensmonat der Kinder beginnen.
- Es können Kinder bevorzugt werden, bei denen außergewöhnliche pädagogische, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, um ihnen eine frühe Teilnahme an Bildung und Erziehung zu ermöglichen.
- Zwischen Eingewöhnung in der Krippe und dem Übergang in die Regelgruppe sollen min-destens zwölf Monate liegen.
o Erwerbstätigkeit bzw. Berufsbildungsmaßnahme der Eltern
o Alleinerziehende
o Anmeldedatum
o Zusammensetzung der Gruppe (ausgewogenes Mischverhältnis von Alter und Ge-schlecht)
Kriterien für den Wechsel der Kinder von der Krippen- in die Regelgruppe:
- Grundsätzlich können Kinder in der Krippe auch nach dem 3. Geburtstag bis zum Ende des Krippenjahres in der Krippengruppe bleiben und dann zum neuen Kindergartenjahr in die Kindergartengruppe wechseln. Sollten Kinder während des laufenden Kindergartens in die Regelgruppen wechseln (z.B.: im Juni / bis Dezember), muß ein Nachrücker-Kind vorhanden sein.
- Krippenkinder können im laufenden Krippenjahr bis zum 31. Dezember in die Kindergarten-gruppe wechseln, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
o In der Kindergartengruppe ist ein Platz frei.
o Ein „Nachrücker“ für den Krippenplatz steht auf der Warteliste.
o Das Kind ist „soweit“ (ab 2 ½ Jahren).
o Die Eltern wollen es.
- Eltern, pädagogische Fachkräfte und Leitung beraten ca. sechs Monate vor dem dritten Geburtstag eines Kindes gemeinsam, wie und wann der Übergang von der Krippe in die Gruppe der drei– bis sechsjährigen stattfindet.
Umgang mit Wartelisten:
- Es gibt auf den Wartelisten keine Anmeldungen von Kindern vor ihrer Geburt.
- Eltern werden auf die Selbstverpflichtung hingewiesen, sich von Wartelisten abzumelden, wenn ein Platz an sie vergeben wurde.
Elternbeiträge ab 01.09.2023:
Buchungszeit
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Regelbeiträge*
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U3-Beiträge**
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1-2 Std.
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(113,00 €) ***
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220,00 €
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2-3 Std.
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(127,00 €) ***
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247,00 €
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3-4 Std.
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141,00 €
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274,00 €
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4-5 Std
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155,00 €
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301,00 €
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5-6 Std.
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170,00 €
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330,00 €
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6-7 Std.
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183,00 €
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357,00 €
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7-8 Std.
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197,00 €
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384,00 €
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8-9 Std.
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212,00 €
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413,00 €
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9-10 Std.
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226,00 €
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440,00 €
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* Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich im Normalfall um den in Art. 23 BayKiBiG geregelten Elternbeitragszuschuss: „Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
** Durch das Bayerische Krippengeld werden Eltern ggf. bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 € pro Kind entlastet, wenn deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze (grundsätzlich 60.000 €) nicht übersteigt. Unter folgendem Link kann der Antrag auf das bayerische Krippengeld bei der zuständigen Behörde gestellt werden: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php
*** Hinweis: Die Buchungszeit 1-2 Std. und 2-3 Std. sind bei Regelkindern nicht förderfähig.